Miller GmbH
In den Bögen 11
D 88299 Leutkirch
T 0049 (0)7561 91399-0
F 0049 (0)7561 91399-18
E info@mima.de
www.miller-maschinen.de
MILLER Maschinen Werkzeuge.png

AGB/Garantierichtlinien

toc-emoji

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

I. Vertragsschluß
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
(2) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch den Verkäufer innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung, wobei die Frist durch Postaufgabe gewahrt wird.
(5) Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Verkäufer den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Im übrigen wird bei einer Verbraucherbestellung auf elek­tronischem Weg der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.

II. Preise
(1) Sämtliche Preise gelten für Lieferung ab Werk und sind freibleibend.
(2) Soweit nicht ausdrücklich und gesondert ein als Festpreis bezeichneter Preis vereinbart ist, gelten die Listenpreise und Mehrwertsteuersätze zum Zeitpunkt der Auslieferung.
(3) Die Preise enthalten keine Versand- und Transportkostenanteile.

III. Lieferung
(1) Alle Lieferungen an einen Unternehmer erfolgen ab Werk auf Gefahr und Rechnung des Unternehmers.
(2) Wird die Ware auf Wunsch des Unternehmers diesem zugeschickt, bei ihm aufgestellt oder installiert, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Verlassen des Werkes auf den Unternehmer über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Verbraucher über.
(4) Nimmt der Kunde die Ware nicht fristgerecht ab und verweigert er auch nach einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist ausdrücklich oder stillschweigend die Abnahme, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(5) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Verpackungsmaterial zurückzunehmen.

IV. Liefertermin
(1) Angegebene Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart.
(2) Angegebene Liefertermine können nur bei vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung eingehalten werden.
(3) Nachvertragliche Vereinbarungen, insbesondere zu technischen Details, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängern diese in einem angemessenen Umfang.
(4) Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftliche Inverzugsetzung durch den Kunden oder bei kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Bei Lieferverzögerungen hat der Verkäufer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

V. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzvertrag
(1) Der Verbraucher hat das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer zu widerrufen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40,– der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40,– hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
(3) Der Verbraucher wird darauf hingewiesen, daß er für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten hat. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, daß die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher die Ware vorsichtig und sorgsam prüft.
(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Maschinen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation liegt insbesondere dann vor, wenn der Verbraucher Waren geliefert erhält, die nicht im jeweils gültigen Lieferkatalog enthalten sind.

VI. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Zulieferanten
(1) Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände, Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
(2) Bei Lieferverzögerungen, die auf vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände beruhen, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist nicht erfolgt. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Wird dem Verkäufer gemäß Abs. 1 die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unverhältnismäßig erschwert, so hat der Verkäufer dies dem Kunden nach Kenntnis mitzuteilen; der Verkäufer wird dann von der Lieferverpflichtung frei.

VII. Zahlung
(1) Vorbehaltlich einer gesonderten Zahlungsvereinbarung ist der Kaufpreis spätestens innerhalb von 12 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(2) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Verkäufer maßgebend.
(3) Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Spesen.
(4) Bei einem Unternehmer werden vom Verkäufer Verzugszinsen mit 1,5 % p. m. berechnet. Der Nachweis und die Forderung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Bei einem Verbraucher werden vom Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet.
(6) Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; das gleiche gilt für das Zurückbehaltungsrecht des Kunden, außerdem muß das Zurückbehaltungsrecht auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruhen.
(7) Werden Teilforderungen nicht fristgerecht bezahlt oder über das Vermögen des Kunden das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt, so ist der Verkäufer berechtigt, alle noch offenen Forderungen mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.
(8) Schuldet der Kunde die Bezahlung mehrerer Rechnungen oder Teilforderungen, kann der Verkäufer bestimmen, daß zunächst die ältere Schuld getilgt wird.

VIII. Gewährleistung
(1) Bei einem Unternehmer leistet der Verkäufer bei Mängel der Ware nach seiner Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst bei einem Mangel die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachbesserungszeit zu gewähren; andernfalls entfallen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art. Schlägt innerhalb der gesetzlichen Mängelbeseitigungsfrist die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
(4) Der Unternehmer muß offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
(5) Mängel, die auch bei eingehender Prüfung nicht offensichtlich erkennbar sind, müssen von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung in der gleichen Weise wie unter Ziff. 4 geltend gemacht werden.
(6) Gewährleistungsansprüche eines Unternehmers wegen nicht offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn er sie nicht innerhalb von sechs Wochen ab Übergabe schriftlich gegenüber dem Verkäufer rügt, gleichgültig ob zu diesem Zeitpunkt die Warenmontage bereits erfolgt ist.
(7) Bei einem Verbraucher erlöschen Gewährleistungsansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel, wenn er sie nicht innerhalb von zwei Monaten ab Übergabe schriftlich gegenüber dem Verkäufer rügt, gleichgültig ob zu diesem Zeitpunkt die Warenmontage bereits erfolgt ist. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
(8) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie z. B. Schäden durch natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung.
(9) Bei Unternehmern verjähren Gewährleistungsansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
(10) Mitgelieferte Bedienungsanleitungen des Verkäufers sind vom Kunden strikt zu befolgen. Bei Nichtbeachtung der Betriebsanleitung haftet der Verkäufer nicht.
(11) Die vom Verkäufer geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden und nicht aus sonstigen Anpreisungen, Werbungen, Prospekten u. ä.. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht.

IX. Nutzungsersatzanspruch des Verkäufers
Gibt der Kunde wegen Rücktritt oder Nacherfüllung eine Sache zurück, so kann der Verkäufer für die bisherige Nutzung der Sache ein Nutzungsentgelt verlangen. Für die Berechnung des Nutzungsersatzanspruchs wird der optische und technische Zustand der zurückgegebenen Kaufsache herangezogen. Im Hinblick auf die Rückabwicklungskosten beträgt bei einem Unternehmer das Nutzungsentgelt mindestens 30 % des Nettokaufpreises sowie ein weiteres Benutzungsentgelt von 4 % des Gesamtentgelts pro angefangenen Kalendermonat ab Lieferung.

X. Haftung
Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Kunden wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

XI. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum des Verkäufers.
(2) Im Falle des Weiterverkaufs vor Bezahlung tritt der Kunde seine Forderungen gegen den Zahlungs-schuldner in Höhe der Forderungen an den Verkäufer ab. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer die Abtretung schriftlich zu bestätigen.
(3) Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich hiervon Mitteilung zu machen und den Dritten gleichzeitig auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen.
(4) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig.
(5) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt.
(6) Im Falle der Nichteinhaltung der in Abs. 1 - 5 festgelegten Verpflichtungen des Kunden hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

XII. Rücktritt
(1) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, seine Zahlungen oder Teilzahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder sich die wirtschaftlichen Verhältnisse so verschlechtern, daß dem Verkäufer ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nach Abschluß des Vertrages Umstände auftreten, die eine Lieferung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar machen.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis mit Unternehmern ist ausschließlich Leutkirch i. A. zuständig; für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis mit Verbrauchern ist der Wohnsitz des Verbrauchers zuständig.
(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

XIV. Informationen zur Online-Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, diese ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Wir sind in jedem Fall zuversichtlich, dass wir in Zusammenarbeit mit unseren Kunden eine für alle zufriedenstellende Lösung erzielen können. Da wir zur Teilnahme am Online-Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet sind, nehmen wir an diesem nicht teil. Bitte kontaktieren Sie uns unter info@mima.de und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

XV. Sonstiges
(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Auf die Erforderlichkeit der Schriftform kann ebenfalls nur schriftlich verzichtet werden.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten, auch aus diesen Geschäftsbedingungen, auf einen autorisierten Vertragshändler zu übertragen und sich dadurch von seinen Verpflichtungen zu befreien. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet und erklärt hiermit sein Einverständnis.
(4) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so sind sie dahin umzudeuten, daß statt dessen das Zulässige im Rahmen dieser Bedingungen gewollt ist.

Garantierichtlinien

1. Grundsätzliches

1.1. Definition Gewährleistung
• Gewährleistung ist die gesetzlich angeordnete, also automatisch geltende, verschuldensunabhängige Haftung bei entgeltlichen Verträgen
(Kaufvertrag, Werkvertrag, ...) des Verkäufers oder Werkerstellers dafür, dass die Ware oder Leistung im Zeitpunkt der Übergabe
keine Mängel hat. Die Gewährleistung beinhalte alle Teile (Ausnahme Punkt 1.3 und 1.4) sowie Arbeits-, Versand- und Wegkosten.

1.2. Definition Garantie
• Im Unterschied zur Gewährleistung, die aufgrund des Gesetzes gilt, ist eine Garantie eine freiwillig gewährte Zusage. Eine Zusatzleistung,
dass die Ware oder Leistung über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, für eine bestimmte Zeit mangelfrei ist. Zusätzliche
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Zusagen gelten nicht. Die Garantie beinhalte nur die Teile(Ausnahme Punkt 1.3
und 1.4) aber keine Arbeits-, Versand- und Wegkosten.

1.3. Gewährleistungs-Ausnahmen laut Gesetz - mechanische Komponenten
• Wenn zum Zeitpunkt der Lieferung kein Mangel bestanden hat bzw. vorhanden war
• Wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Handhabung oder äußere Krafteinwirkung/Einfluss (Bsp.: Kratzer, Dellen, Verbiegungen,...)
zurückzuführen ist und der Vorlieferant dies bei seiner Nachüberprüfung des Bauteils feststellt
• Aus optischer Abnützung und laufendem Gebrauch (Bsp.: Lackbeschädigung, Kratzer,...)
• Durch Verunreinigung jeder Art verursachte Mängel
• Insbesondere Verschleißteile (=Bsp.: Lager, Riemen, Gewindespindeln, Spindelmuttern, Zahnsegmente, Zahnräder, ....), sowie Kunststoffteile
(=Bsp.: Griffe, Klemmhebel, Handkurbeln, Aufkleber, Stopfen, Blenden, Abstreifer, Walzenkäfige, ....)
• Aufgrund Umbau, Reparatur oder sonstigen Manipulationen an der Maschine, soweit diese nicht durch FELDER- legitimiertes Personal
vorgenommen wurden
• Aufgrund von Korrosion, Brand oder Wassereinfluss
• Ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Folge- und Transportschäden

1.4. Gewährleistungs-Ausnahmen laut Gesetz - elektrische Komponenten
• Gewährleistung laut länderspezifischer Vorgabe für bspw. Motor, Steuerplatine, Elektroschalter
• Wenn zum Zeitpunkt der Lieferung kein Mangel bestanden hat bzw. vorhanden war
• Wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Handhabung oder äußere Krafteinwirkung/Einfluss (Bsp.: Kratzer, Dellen, Verbiegungen,...)
zurückzuführen ist und der Vorlieferant dies bei seiner Nachüberprüfung des Elektrobauteils feststellt (Bsp.: 2-Phasenlauf, falsche Absicherung,
Über-/Unterspannung, Blitzschlag,...)
• Aus optischer Abnützung und laufendem Gebrauch (Bsp.: Lackbeschädigung, Kratzer,...)
• Durch Verunreinigung jeder Art verursachte Mängel
• Aus unsachgemäßer, elektrischer Versorgung
• Aufgrund Umbau, Reparatur oder sonstigen Manipulationen an der Maschine, soweit diese nicht durch FELDER- legitimiertes Personal
vorgenommen wurden
• Aufgrund von Korrosion, Brand oder Wassereinfluss
• Ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Folge- und Transportschäden

1.5. Garantieleistung laut FELDER KG
• Teilegarantie laut länderspezifischer Vorgabe und FELDER Maschinengruppe mit Ausnahmen unter Punkt 1.3 und 1.4
• Formatschiebetischführungssystem laut länderspezifischer Vorgabe und FELDER Maschinengruppe
• Schwenksegment laut länderspezifischer Vorgabe und FELDER Maschinengruppe

2. Gewährleistung für private Endverbraucher im EU- und EWR-Raum

2.1. Felder
• Gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
• Mit Einsendung der Garantiekarte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Maschine erfolgt eine zusätzliche Teilegarantie von 1 Jahr
(Ausnahmen siehe Punkt 1.3 und 1.4), somit gesamt 3 Jahre bzw. 4 Jahre für das Formatschiebetisch-Führungssystem, somit gesamt
6 Jahre. Diese zusätzliche Garantie kommt nur zum Tragen, wenn die reklamierten Teile binnen 14 Tagen gereinigt und ordnungsgemäß
transportsicher verpackt ans Werk retour gesandt werden.
• Bei großen Entfernungen entscheidet die Servicedienstleitung!
• Unsachgemäße Bedienung oder Wartung schließt diese Zusatzgarantie aus.

2.2. Hammer
• Gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

2.3. FORMAT-4
• Gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
• Eine zusätzliche Teilegarantie von 4 Jahren auf das Formatschiebetisch-Führungssystem und das Schwenksegment, somit gesamt 6
Jahre. Diese zusätzliche Garantie kommt nur zum Tragen, wenn die reklamierten Teile binnen 14 Tagen gereinigt und ordnungsgemäß
transportsicher verpackt ans Werk retour gesandt werden.
Garantierichtlinien
• Bei großen Entfernungen entscheidet die Servicedienstleitung!
• Unsachgemäße Bedienung oder Wartung schließt diese Zusatzgarantie aus.

2.4. Gebrauchtmaschinen
1 Jahr Gewährleistung
Keine Garantie
(keine Gewährleistung auf Vermittlungsmaschinen)

3. Gewährleistung für private Endverbraucher im nicht EU-Raum

FELDER Gruppe Regelung
• In allen Nicht EU-Raum Ländern gilt 1 Jahr Teilegarantie.
• In dieser Teilegarantie sind Arbeitszeit-, Anfahrts-, Transport- und Unterbringungskosten nicht inkludiert
• Mit Einsendung der Garantiekarte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Maschine erfolgt eine zusätzliche Teilegarantie von 2 Jahr bei
FELDER (Ausnahmen siehe Punkt 1.3. und 1.4.), somit gesamt 3 Jahre bzw. 5 Jahre für das Formatschiebetisch-Führungssystem, somit
gesamt 6 Jahre bei FELDER und FORMAT4. Diese zusätzliche Garantie kommt nur zum Tragen wenn die reklamierten Teile binnen 14
Tagen gereinigt und ordnungsgemäß transportsicher verpackt ans Werk retour gesandt werden. Bei großen Entfernungen entscheidet
die Servicedienstleitung! Unsachgemäße Bedienung oder Wartung schließt diese Zusatzgarantie aus.

4. Gewährleistung für gewerbliche Abnehmer im EU- und EWR-Raum
Gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-Bestimmungen.

4.1. Felder
• Soweit keine weiteren Bestimmungen vorliegen, gelten 6 Monate Teilegarantie.
• Mit Einsendung der Garantiekarte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Maschine eine zusätzliche Teilegarantie von 18 Monaten
(Ausnahmen siehe Punkt 1.3 und 1.4), somit gesamt 2 Jahre bzw. 5 ½ Jahren für das Formatschiebetisch-Führungssystem, somit
gesamt 6 Jahre. Diese zusätzliche Garantie kommt nur zum Tragen, wenn die reklamierten Teile binnen 14 Tagen gereinigt und ordnungsgemäß
transportsicher verpackt ans Werk retour gesandt werden.
• Bei großen Entfernungen entscheidet die Servicedienstleitung!
• Unsachgemäße Bedienung oder Wartung schließt diese Zusatzgarantie aus.

4.2. Hammer
• Soweit keine weiteren Bestimmungen vorliegen, gelten 6 Monate Teilegarantie.

4.3. FORMAT-4
• Soweit keine weiteren Bestimmungen vorliegen, gelten 6 Monate Teilegarantie.
• Eine zusätzliche Teilegarantie von 5 ½ Jahre auf das Führungsbahnsystem des Formatschiebetisches und das Schwenksegment, somit
gesamt 6 Jahre. Diese zusätzliche Garantie kommt nur zum Tragen, wenn die reklamierten Teilebinnen 14 Tagen gereinigt und ordnungsgemäß
transportsicher verpackt ans Werk retour gesandt werden
• Bei großen Entfernungen entscheidet die Servicedienstleitung!
• Unsachgemäße Bedienung oder Wartung schließt diese Zusatzgarantie aus.

4.4. Gebrauchtmaschinen
• Keine Gewährleistung bzw. Garantie

5. Gewährleistung gewerblicher Abnehmer im nicht EU-Raum

FELDER Gruppe Regelung
• In allen Nicht EU-Raum Ländern gilt 1 Jahr Teilegarantie.
• In dieser Teilegarantie sind Arbeitszeit-, Anfahrts-, Transport- und Unterbringungskosten nicht inkludiert
• Mit Einsendung der Garantiekarte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Maschine eine zusätzliche Teilegarantie von 18Monaten bei
FELDER (Ausnahmen siehe Punkt 1.3. und 1.4.), somit gesamt 2 Jahre bzw. 5 ½ Jahren für dasFormatschiebetisch-Führungssystem,
somit gesamt 6 Jahre bei FELDER und FORMAT4. Diese zusätzliche Garantie kommt nurzum Tragen wenn die reklamierten Teile binnen
14 Tagen gereinigt und ordnungsgemäß transportsicher verpackt ans Werkretour gesandt werden. Bei großen Entfernungen entscheidet
die Servicedienstleitung! Unsachgemäße Bedienung oderWartung schließt diese Zusatzgarantie aus.

6. Allgemeine Hinweise
Es gelten die nationalen gesetzlichen Bedingungen mit folgender Maßgabe:
• Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware
• Der Gewährleistungszeitrahmen richtet sich nach den nationalen Bestimmungen
• Voraussetzung für jegliche Gewährleistung ist die vollständige Bezahlung des Kaufpreises
Sowie die genaue Beachtung folgender Vorgaben
• Betriebsanleitung muss vor Inbetriebnahme gelesen werden.
• Sorgfältige Entfernung des Konservierungsschutzes
• Transportbedingungen beachten
• Transportschäden sind ohne Frist zu melden,
• Lager- und Konservierungsbedingungen
• Aufstellungsbedingungen, bestimmungsgemäße Verwendung
• Bedienungsanweisungen
• Wartungs- und Pflegeanleitungen (insbesondere Intervalle)
• Verwendung von FELDER KG Originalteilen.
Soweit es um die Genauigkeiten geht:
• Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung durch FELDER legitimiertes Personal.
• Bei rauhem Transport, Treppentransport oder Transport bei dem die Maschine zerlegt wird, muss die Montage und Einstellungdurch
FELDER ausgebildetes Fachpersonal erfolgen.
• Die Wahl des Gewährleistungsbehelfes (Verbesserung, Austausch, Preisminderung etc.) obliegt der Fa. FELDER KG
• Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Ware bzw. den mangelhaften Teil auf seine Kosten, gereinigt, transportsicher verpackt
der Fa. FELDER KG zu übermitteln.
• Reklamationen müssen immer schriftlich erfolgen und jedenfalls die Maschinennummer und eine möglichst genaue
• Mängelbeschreibung enthalten.
• Etwaige Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich geltend zu machen.
Ausgeschlossen sind jedenfalls Ansprüche:
• Die auf unsachgemäße Handhabung oder äußere Krafteinwirkung /Einflüsse zurückzuführen sind (z.B. Kratzer, Dellen, Verbiegungen);
• Aus optischer Abnützung und laufendem Gebrauch (z.B. Lackbeschädigungen, Kratzer);
• Durch Verunreinigung jeder Art verursachte Mängel.
• Aus unsachgemäßer, elektrischer Versorgung;
• Aufgrund Umbau, Reparatur oder sonstigen Manipulationen an der Maschine, soweit diese nicht durch FELDER- legitimiertes Personal
vorgenommen wurden;
• Aufgrund Korrosion, Brand oder Wassereinfluss.
• Ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Folge- und Transportschäden.
Darüber hinaus leistet die Fa. FELDER Garantie nach folgenden Bedingungen:
• Bestätigte Garantie wird gewährt durch kostenlosen Ersatz des defekten Teiles, ohne Arbeitsleistungen wie für Montage oderEinstellung
und ohne Transport-, Fahr- und Unterbringungskosten etc.
• Der defekte Originalteil ist spätestens binnen 14 Tagen, gereinigt und transportsicher verpackt an FELDER KG in A-6060 Hall inTirol
zurückzustellen, andernfalls der Ersatzteil zu bezahlen ist.
• Bei großen Entfernungen entscheidet die Servicedienstleitung.

Stand 01.02.2009, FELDER KG, KR-Felder-Straße 1, A-6060 HALL in Tirol, Tel. +43 (0) 5223 58500, Email: info@feldergroup.com.

Hinweis zu Porto- und Versandkosten

Porto- und Verpackungskosten

Alle Artikel bis 30 kg und ab einem Bestellwert von Euro 60,- + MwSt liefern wir innerhalb Deutschland frei Haus. Bei Bestellungen bis Euro 60,- + MwSt verrechnen wir einen Versandkostenanteil von Euro 4,90 inkl. MwSt. Über 30 kg Versandgewicht (pro Artikel), Überlänge oder bei Lieferung in ein anderes EU-Land wählen wir für Sie die günstigste Versandart.

Lieferanschrift

Wir liefern an jede von Ihnen gewünschte Anschrift innerhalb Deutschlands ohne Aufpreis. Sollten Sie eine abweichende Lieferanschrift wünschen, vermerken Sie dies einfach auf Ihrer Bestellung.

Kein Transportrisiko

Unabhängig von der Art der Auslieferung übernimmt Miller das gesamte Risiko für Beschädigungen oder Verlust Ihrer Ware auf dem Transportweg. Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg beanstanden Sie bitte innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung.